Ausschreibungen ohne Angabe der Entlohnung sind gesetzeswidrig!

In letzter Zeit mehren sich Ausschreibungen, die keinen Hinweis auf die Höhe der Entlohnung enthalten oder nur die Floskel „nach Vereinbarung“.

Die Forderung des Gesetzes nach Angabe der zu erwartenden Entlohnung in der Stellenausschreibung findet sich etwas versteckt unter „Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung“.
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003395
In diesem Bundesgesetz über Gleichbehandlung heißt es unter § 9 (2) „Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung“:
„Der/die Arbeitgeber/in oder private Arbeitsvermittler/in gemäß den §§ 2 ff des Arbeitsmarktförderungsgesetzes oder eine mit der Arbeitsvermittlung betraute juristische Person öffentlichen Rechts ist verpflichtet, in der Ausschreibung das für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz geltende kollektivvertragliche oder das durch Gesetz oder andere Normen der kollektiven Rechtsgestaltung geltende Mindestentgelt anzugeben und auf die Bereitschaft zur Überzahlung hinzuweisen, wenn eine solche besteht.“

Bereits 2011 waren dies verpflichtend. Mit 1.1.2012 sind jedoch folgende Strafbestimmungen in Kraft getreten: Bei Unterlassung der entsprechenden Angaben drohen laut § 10 (2) einer/einem Arbeitsvermittler/in bzw. laut § 10 (3) einer/einem Arbeitgeber/in beim ersten Verstoß eine Mahnung durch die Bezirksverwaltungsbehörde und bei weiteren Verstößen eine Geldstrafe bis 360 Euro.

Der Gesetzgeber hat damit ein Gebot der Fairness aufgegriffen, die jedem Vertragsabschluss zu Grunde liegen sollte. Ausschreibungen, die dieser Anforderung nicht entsprechen, vermitteln die paternalistische Schieflage, die BewerberInnen könnten froh sein, überhaupt diese Tätigkeit ausfüllen zu dürfen und das sei schon genug… Es sollte selbstverständlich sein, dass StellenanbieterInnen nicht nur beschreiben, was sie von künftigen MitarbeiterInnen erwarten, sondern auch, was sie ihnen bieten.

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Aktuelles Beispiel:

Mitarbeiter/in Festival for Fashion & Photography

http://www.12festival.at

“Das 12 festival for fashion & photography sucht ab sofort eine/n MitarbeiterIn für den Bereich Festivalproduktion.

Anforderungsprofil:
Sie sind flexibel und belastbar!
Sie verfügen über Organisationsfähigkeit und Koordinationsgeschick
Sie sind effizient, unabhängig, motiviert und enthusiastisch
Sie verfügen über sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse
Sie sind kommunikationsfreudig
Sie haben gute Computerkenntnisse in Textverarbeitung, Tabellenkalkulation (MS Word & Excel), Email und Internet;Grundkenntnisse in der Bildbearbeitung (Adobe Photoshop) sind von Vorteil
Sie sind mindestens 20 Jahre alt

Schriftliche Bewerbungen ab sofort inkl. CV und Motivationsschreiben bitte schriftlich an tischeh@fashion-festival.at

Bloß Anforderungen, keine Leistungen?

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Beispiel Belvedere Ausschreibung
Online-Marketing Verantwortliche/r – keine Angabe der Entlohnung

Das Belvedere gehört mit über 800.000 BesucherInnen jährlich zu den führenden Museen Österreichs. Es beherbergt die bedeutendste Sammlung österreichischer Kunst vom Mittelalter bis zur Gegenwart, ergänzt durch Werke internationaler KünstlerInnen.
Zum baldigen Eintritt suchen wir eine dynamische, teamorientierte Persönlichkeit als Online-Marketing Verantwortliche/r

Ihr Aufgabengebiet:
• Erstellung und Umsetzung eines Online-Marketingplans in Abstimmung mit internen Abteilungen hinsichtlich Themen, Angeboten und Aktionen
• Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen unter der Berücksichtigung der e-Marketingziele
• Aufbau von Online-Medienkooperationen
• Analyse, Interpretation und Reporting der Zugriffszahlen und des Userverhaltens auf der Webseite und in Social-Media-Kanälen
• Operative Betreuung der Webseite sowie der Social-Media-Kanäle (mit Fokus Marketing)
• Grafikerstellung in kleinem Rahmen für Marketingzwecke (Print, Web)
• Budgetverantwortung

Ihr Profil:
• Abgeschlossenes Hochschulstudium und/oder Lehrgang, idealerweise Betriebswirtschaft in Verbindung mit Marketing oder Neue Medien
• Erfahrung im Online-Marketing
• Know-How in der erfolgreichen Markenpräsentation im Internet
• Anwendungskenntnisse in der Erstellung von Analysen und Reports zur Website, Social Media und Online-Marketing-Aktivitäten sowie SEO (Suchmaschinenoptimierung)
• Grundkenntnisse in HTML & CSS
• Sicher im Umgang mit gängiger DTP-Software (Adobe Photoshop sowie Indesign)
• Sehr gutes Englisch in Wort und Schrift
• Kunstaffinität
• Hohe Kommunikationskompetenz sowie ausgezeichnete analytische und konzeptionelle Fähigkeiten
• Umsetzungsstärke und Belastbarkeit

Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung mit vollständigen Unterlagen (Anschreiben, CV und Zeugnisse) an:

Österreichische Galerie Belvedere
zu Handen Mag. Susanne Payreder
Prinz Eugen Straße 27, 1030 Wien

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Weiteres Beispiel DSCHUNGEL WIEN Theaterhaus für junges Publikum

DSCHUNGEL WIEN Theaterhaus für junges Publikum im MuseumsQuartier sucht Leitung Kommunikation

Bewerbungsfrist: 30. Oktober 2011

Ihre Hauptaufgaben
* Entwicklung von Marketingstrategien
* Werbe- & Medienkooperationen
* Betreuung & Koordination der Drucksorten
* Planung, Steuerung und Kontrolle von Marketingmaßnahmen
* Leitung Kommunikationsteam (Presse; Redaktion/Website; Betreuung pädagog. Einrichtungen)
* Schnittstelle Kommunikationsteam – Geschäftsführung/Künstlerische Leitung
* Strategische Kommunikationsplanung
* Budgetverantwortung
* Datenbank

Wir erwarten von Ihnen
* Erfahrung in Marketing / PR im Kulturbereich, optimalerweise im Theaterbereich
* Sehr gute Computerkenntnisse Ms Office, Photoshop und/oder Indesign
* Erfahrungen in MitarbeiterInnenführung

Wenn Sie dann noch über Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Organisationstalent verfügen, begeisterungsfähig, sehr stressresistent, selbständig, dynamisch und nicht zuletzt humorvoll sind, sind Sie genau der/die Richtige für uns!
Wir bieten Ihnen ein herausforderndes und sehr abwechslungsreiches Aufgabengebiet, ein interessantes Umfeld und die Mitarbeit in einem motivierten und jungen Team.

Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige schriftliche Bewerbung inkl. Foto bis So, 30. Oktober 2011, die Sie bitte ausschließlich per Email richten an office@dschungelwien.at

Bietet DSCHUNGEL der/dem Bewerber/in nichts außer “einem herausfordernden und sehr abwechslungsreichen Aufgabengebiet, einem interessanten Umfeld und der Mitarbeit in einem motivierten und jungen Team??

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Weiteres Beispiel: Akademie der Bildenden Künste Wien.

Das Vizerektorat scheint der / dem gesuchten Mitarbeiter_in für Kunst- und Forschungsförderung nichts mehr als eine interessante Tätigkeit zu bieten (Ausschreibungstermin schon abgelaufen):

Wir bieten Ihnen eine interessante Tätigkeit in einer verantwortungsvollen Position, in der Sie die Möglichkeit haben, den Bereich Kunst | Forschung mitzugestalten. Wenn Sie sich durch diese Herausforderung angesprochen fühlen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbungsunterlagen mit Lebenslauf.

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Im Klartext:


Abgesehen von der – nicht als Unterstellung aufzufasssenden – Möglichkeit von Lohndumping an die günstigsten BewerberInnen geht es um ein Gebot der Fairness. Den ohnehin unter Druck stehenden BewerberInnen ist es nicht zuzumuten, sich noch zu möglichst geschicktem Verhandeln gezwungen zu sehen wie auf einem Basar. Sie haben ein Recht darauf zu wissen, welche Entlohnung sie erwarten können und nicht nur, welche Leistung man von ihnen erwartet. Das sagt eben auch das Gesetz – siehe oben.